Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma MS Bautenschutz & Schimmelsanierungs GmbH
www.ms-bautenschutz-gmbh.de
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB):
1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.
2 Angebot - Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 2 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere zwei Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiter berechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.
Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich bestätigt hat. Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung 5 Werktage vor Auftragsbeginn von dem erteilten Auftrag zurück, sind 40 Prozent von der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. Tritt der Auftraggeber weniger als 5 Werktage vor Auftragsbeginn von dem erteilen Auftrag zurück, sind 70 Prozent von der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. Erteilt der Auftraggeber oder dessen Gehilfe einen termingebundenen Auftrag und tritt dann ohne triftigen Grund davon zurück, ist eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe des Tagessatzes an den Auftragnehmer und dessen Gehilfen zu entrichten. Der Stundensatz beträgt 81,00 Euro (netto), der des Gehilfen 35,00 Euro (netto) und gilt für 8 Stunden.
3 Witterungsbedingungen, Ausführungstermin und Terminabsage durch den Auftraggeber
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen. Wir bemühen uns, Ausführungstermine pünktlich einzuhalten. Eine Überschreitung des Termins berechtigt nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Ausführungstermin verzögert sich um mehr als 4 Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist für den Auftraggeber verbindlich. Sollte ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden können, hat eine Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder in Textform – etwa per Mail – zu erfolgen. Sofern die Absage eines verbindlich vereinbarten Termins kürzer als 24 Stunden vorher erfolgt, behält sich der Auftragnehmer vor, für den Ausfall des reservierten Termins die bereits angefallenen Kosten in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen, etc.) und Einwirkung von außen, die durch den Kunden nachzuweisen sind.
4 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen.
Unsere Preise verstehen sich netto. Rechnungen werden mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt. Darin werden auch die Lohnkosten separat ausgewiesen.
Die Schlusszahlung wie auch Teilzahlungen sind 5 Werktage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Kunde befindet sich automatisch im Zahlungsverzug, sobald kein Zahlungseingang innerhalb der gesetzten Frist von 5 Werktagen zu verzeichnen ist.
Nach Ablauf der Frist, werden Forderungen an unser AnwaltsInkasso abgegeben. Bei Nichtzahlung erfolgt ein negativer Wirtschaftseintrag. Dieser kann weitere Geschäfte im privaten aber auch im Geschäftsleben negativ beeinflussen.
5 Gewährleistung und Haftung
Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: - 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen) - 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht.
Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist
6 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.